01. Anmeldung zu Ihrer Sprachreise Sie buchen Ihre Sprachreise bei Sprachreisen Carambuco® mittels unseres Online-Formulars im Internet oder des gedruckten Formulars, per Brief, Fax, oder E-Mail. Sie bieten uns mit der Übermittlung Ihrer Reservierung den verbindlichen Abschluss des Reisevertrages an und erhalten unverzüglich eine Buchungsbestätigung per Mail.
Durch die Ihnen per Mail zugestellte schriftliche Buchungsbestätigung nehmen wir Ihren Vertrag an.
02. Zahlungsform Wir haben Ihre an Sprachreisen Carambuco® geleisteten Zahlungen bezüglich Ihrer Sprachreise lt. § 651 k Abs. 3 BGB abgesichert. Nach Vertragsabschluss senden wir Ihnen einen Sicherungsschein zu, ausgestellt von der R+V-Versicherung in Wiesbaden, zusammen mit der schriftlichen Buchungsbestätigung. Nach Erhalt des Sicherungsscheins entrichten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 10-20 % des Gesamtreisepreises. Die Zahlung der restlichen Gebühren wird bis 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern Ihnen der Sicherungsschein übergeben worden ist. Bei Buchung von nur einer Leistung ist die Aushändigung eines Sicherungsscheines gesetzlich nicht vorgesehen.
Bei kurzfristigen Buchungen wird der Gesamtreisepreis sofort nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig.
Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach einer Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.
03. Leistungen, Leistungsänderungen Die mit Ihnen vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen auf unserer Internetpräsenz, den Katalogen und den Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Sprachreisen Carambuco®.
Von Sprachreisen Carambuco® beauftragte Leistungsträger (z. B. Sprachschulen) und Reisebüros sind nicht von uns bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Katalogen bzw. in Reiseausschreibungen oder in der Buchungsbestätigung hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags abändern.
Unsere Leistungen umfassen während Ihres Aufenthaltes grundsätzlich nur den Sprachunterricht sowie Unterkunft und falls angeboten und gebucht, die Verpflegung. Genannte Möglichkeiten oder Gelegenheiten zu optionalen Programmen (Freizeit, Ausflüge), die seitens der Schulzentren vor Ort zusätzlich angeboten werden, sind nicht Bestandteil des Vertrages.
Wünschen Sie die Vermittlung einer Beförderungsleistung durch Sprachreisen Carambuco®, z.B. per Flugzeug, treten wir nur als Vermittler auf und übernehmen für diese Leistung keine über die Vermittlertätigkeit hinausgehende Haftung. Diese obliegt dem jeweiligen Reiseveranstalter.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Sprachreisen Carambuco® nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Sollte eine erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung vorliegen, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Sprachreisen Carambuco® in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch Sprachreisen Carambuco® über die Änderung der Reiseleistung unserer Firma gegenüber geltend zu machen.
04. Rücktritt von der Sprachreise - Stornokosten Sie können jederzeit Ihre Sprachreise stornieren und von dem Vertrag zurücktreten. Diese Stornierung sollte von Ihnen schriftlich formuliert und uns zugesendet werden. Wir empfehlen den Versand des Reiserücktritts per Einschreiben.
Treten Sie von der Reise vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert Sprachreisen Carambuco® den Anspruch auf den Reisepreis. Wir können, soweit wir den Rücktritt nicht zu vertreten haben oder kein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Form einer Pauschale für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Maßgeblich für die Berechnung der Pauschale ist der Tag des Eingangs Ihrer Rücktrittserklärung bei uns und der gewöhnlich ersparten Aufwendung und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen:
bis 31 Tage vor Reiseantritt 15% vom Gesamtreisepreis, mindestens jedoch 55 € vom 30. bis 21. Tag vor Reiseantritt 30% vom Gesamtreisepreis vom 20. bis 14. Tag vor Reiseantritt 40% vom Gesamtreisepreis vom 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% vom Gesamtreisepreis vom 7. Tag bis 4. Tag 60% vor Reiseantritt vom Gesamtreisepreis ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 75% vom Gesamtreisepreis Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung („No Show“) wird 100% des Gesamtreisepreises fällig.
Ihnen bleibt es in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass Sprachreisen Carambuco® überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
Stornokosten für zusätzlich gebuchte Flüge werden entsprechend der Maßgaben des jeweiligen Leistungsträgers bis maximal 100% des Rechnungsbetrages berechnet.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Bis zum Reiseantritt können Sie verlangen, dass anstatt Ihrer Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Sprachreisen Carambuco® kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie und der Dritte uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten möglicherweise entstehenden Mehrkosten.
05. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen auf Grund vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern (z.B. Sprachschulen) um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, dass es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir als Reiseveranstalter sind berechtigt, in der Regel 20% des zu erstattenden Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt Ihnen natürlich unbenommen.
06. Rücktritt und Kündigung durch Sprachreisen Carambuco® Wir können in den nachfolgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen:
Bei Nichterreichen einer etwaigen Mindestteilnehmerzahl können wir bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn die Reise absagen. Der Reiseteilnehmer erhält den eingezahlten Reisepreis zurück; ein weitergehender Anspruch des Reiseteilnehmers besteht nicht. Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für evtl. Stornogebühren für Vor- bzw. Nachprogramme, die bei anderen Leistungsträgern oder Veranstaltern gebucht worden sind. Ebenfalls können von unserer Seite die fakultativen Zusatzprogramme bis 3 Wochen vor Reisebeginn abgesagt werden. Für die fristgerechte Absage der Reise bzw. der Fakultativprogramme ist der Eingang in der Buchungsstelle maßgeblich. Wir verpflichten uns, den Reiseteilnehmer unmittelbar in Kenntnis zu setzen und die ggf. angebotenen Alternativen an Sie weiterzuleiten.
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil die uns im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden können wir bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, soweit wir die Gründe für die Unwirtschaftlichkeit nicht zu vertreten haben. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Sprachreisen Carambuco® nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Unsere örtlichen Vertreter sind bevollmächtigt, Abmahnungen auszusprechen und namens und in Vollmacht von Sprachreisen Carambuco® den Reisevertrag zu kündigen. Kündigt Sprachreisen Carambuco® bzw. der bevollmächtigte Vertreter, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
07. Aufhebung des Vertrages – Höhere Gewalt Wird die Reise bzw. der Antritt der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reiseteilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
08. Haftung , Haftungsbeschränkung, Gewährleistung Sprachreisen Carambuco® steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für: die gewissenhafte Reisevorbereitung die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträgerdie ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und landesüblichen Verhältnisse die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel, Orts- oder anderen Prospekten DritterDer Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. Die Haftung von Sprachreisen Carambuco® gegenüber dem Reisenden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, oder wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle Ihre Schadensersatzansprüche gegen den uns aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis € 4.100. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils pro Reisenden und Reise. Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet und als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
Ein Schadensersatzanspruch gegen Sprachreisen Carambuco® ist insoweit beschränkt und ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, welche auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann.
Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben im Katalog oder Internet sind bis zur Reisebestätigung möglich. Dies gilt auch für Änderungen auf Grund von Druckfehlern und Irrtümern.
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbringen.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Sprachreisen Carambuco® innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Ein konkludentes Verhalten reicht nicht aus. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn Ihre sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie den Anspruch auf Rückbeförderung. Sie schulden Sprachreisen Carambuco® den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren. Sie haben das Recht, unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Partneragentur zur Kenntnis zu geben. Ein Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises besteht nicht, soweit Sie es schuldhaft unterlassen den Mangel anzuzeigen. Unsere Reiseleitungen bzw. Vertretungen sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen Sprachreisen Carambuco® anzuerkennen.
Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§651c bis 651f BGB) sind von Ihnen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich gegenüber Sprachreisen Carambuco® geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, soweit Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ihre Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem Ihre Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. Eine Abtretung von Ihren Ansprüchen gegen uns an andere Reiseteilnehmer sowie an Dritte ist unzulässig. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche eines Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist ausgeschlossen.
09. Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenbestimmungen, Gesundheitsbestimmungen Sprachreisen Carambuco® weist im Reisekatalog sowie in den Reiseunterlagen auf die Bestimmungen für das jeweilige Reiseland hin. Dabei wird vorausgesetzt, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine besonderen Verhältnisse in der Person des Reiseteilnehmers gegeben sind, welche die Ablehnung eines Visums zur Folge hätte. Für Angehörige anderer Staaten geben die jeweils zuständigen Konsulate Auskunft.
Ergänzend zu den gemachten Angaben in den Länderinformationen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Reisende sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig informieren und ggf. ärztlichen Rat einholen sollte. Unter www.auswaertiges-amt.de finden Sie viele nützliche Infos.
10. Datenschutz Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung notwendig sind. Gerne informieren wir Sie über Ihre bei uns gespeicherten Daten. Sie können diese jederzeit nach Vertragsende löschen lassen. Wünschen Sie keine Informationen mehr von uns zu erhalten, teilen Sie uns dies einfach kurz per Mail mit und wir löschen Ihre Daten umgehend. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auch auf unserer Internetseite.
11. Gerichtsstand Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse ist der Sitz des Reiseveranstalters. Dies gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Es wird die Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart.
Wedemark, den 01.07.2007 Sprachreisen Carambuco® Ihre Agentur für Sprachkultur Am Wedemarkbad 39 30900 Wedemark
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